Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hertel&Ingenieure

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der Firma Hertel & Ingenieure angebotenen Dienstleistungen im Bereich Projektmanagement und Konstruktion. Sie finden auf alle Verträge mit unseren Kunden Anwendung, es sei denn, es wurden individuelle Absprachen getroffen.

2. Vertragsschluss

Verträge kommen durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Hertel & Ingenieure zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird in der jeweiligen Auftragsbestätigung genau beschrieben. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Informationen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch das Nichterfüllen dieser Pflicht entstehen, können zu zusätzlichen Kosten führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Pauschalhonorars nach Tagen, wobei Wochenenden berücksichtigt werden. Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Projekten, die eine Laufzeit von mehr als einem Monat haben, sind Abschlagszahlungen auf Grundlage von Zwischenberichten erforderlich. Im Falle von Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins erhoben.

6. Termine und Fristen

Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Termine und Fristen sind verbindlich, es sei denn, es treten unvorhersehbare Umstände ein, die die fristgerechte Erfüllung unmöglich machen.

7. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung der Firma Hertel & Ingenieure wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf die gesetzliche Mängelhaftung wird hingewiesen. Eine Haftung für indirekte Schäden, wie entgangene Gewinne oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen, sofern dies rechtlich möglich ist.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Urheberrechte an allen von der Firma Hertel & Ingenieure erstellten Plänen, Entwürfen und Konstruktionen verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Firma Hertel & Ingenieure. Die Nutzungsrechte müssen vertraglich geregelt werden, insbesondere die Übertragbarkeit auf Dritte.

9. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln. Ausnahmen können im Falle behördlicher Anfragen gemacht werden.

10. Kündigung

Im Falle einer Kündigung sind Entschädigungszahlungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.

11. Datenschutz

Die Firma Hertel & Ingenieure verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Näheres ist in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern nicht anders vereinbart, das Amtsgericht Marienberg.

13. Referenznutzung

Ohne ausdrückliche Sondervereinbarung ist die Firma Hertel & Ingenieure berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden.